Die Reparaturrechnung zahlen Sie in drei bis 24 Raten, zu einem effektiven Jahreszins ab 6,9 Prozent.
Die Reparaturfinanzierung ist an genau eine Rechnung gebunden: die für Ihre Waschmaschine, Ihren Kühlschrank, Ihren Geschirrspüler oder Ihren Backofen. Kein Universalkredit, kein zweiter Verwendungszweck. Sie beantragen sie erst, nachdem der Kostenvoranschlag steht, nicht davor.
Der tatsächliche Zinssatz hängt von Bonität und gewählter Laufzeit ab. Eine Bearbeitungsgebühr wird vor Vertragsabschluss genannt, nicht nachträglich hinzugerechnet.
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Wofür die Reparaturfinanzierung gedacht ist, und wofür nicht
Wer bei uns eine Waschmaschine, einen Kühlschrank, einen Geschirrspüler oder einen Backofen reparieren lässt und die Rechnung nicht auf einmal begleichen möchte, kann die Summe auf Raten legen. Voraussetzung ist die eigene Reparaturrechnung aus unserer Werkstatt, keine fremde Rechnung, kein Möbelkauf, kein Urlaub. Das unterscheidet dieses Produkt von einem gewöhnlichen Konsumkredit, den Sie auf der Kredite-Seite separat finden.
Die Bonitätsprüfung läuft wie bei jedem Kredit über unsere Bankberatung im selben Haus. Ein positiver Bescheid liegt in der Regel am Tag der Antragstellung vor, weil die Reparaturrechnung als Grundlage bereits vorliegt und nicht erst geprüft werden muss.
Was das für Sie bedeutet
Eine Finanzierung ist ein Kredit, keine Zahlungsaufschiebung ohne Gegenleistung. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen an, und die Fälligkeit der einzelnen Raten steht im Vertrag, nicht nur im Kleingedruckten.
Laufzeit und Rate am Beispiel einer Rechnung von 600 Euro
Rechenbeispiel, keine verbindliche Zusage. Die tatsächliche Rate hängt vom individuellen Zinssatz nach Bonitätsprüfung ab.
| Laufzeit | Effektiver Jahreszins | Ungefähre Monatsrate |
|---|---|---|
| 3 Monate | ab 6,9 % | rund 204 EUR |
| 6 Monate | ab 6,9 % | rund 103 EUR |
| 12 Monate | ab 7,4 % | rund 52 EUR |
| 24 Monate | ab 8,1 % | rund 27 EUR |
Längere Laufzeiten senken die Monatsrate, erhöhen aber die Zinssumme über die gesamte Laufzeit. Welche Laufzeit passt, besprechen Sie am besten direkt mit der Bankberatung am Schalter.
Bedingungen im Klartext
Die Reparaturfinanzierung setzt eine bestehende, unbezahlte Reparaturrechnung aus unserer Werkstatt voraus. Ohne diese Rechnung gibt es keinen Vertrag, weil das Produkt sonst zum gewöhnlichen Kredit würde und andere Bedingungen bräuchte.
Die Bonität wird bei jedem Antrag geprüft, unabhängig von der Höhe der Rechnung. Bei einer Ablehnung bleibt die Reparatur selbst davon unberührt: Sie zahlen dann bar oder mit Karte, wie ursprünglich vereinbart.
Unterlagen für den Antrag
- Reparaturrechnung
Die von uns ausgestellte Rechnung mit Reparaturdatum und Summe.
- Gültiger Ausweis
Für die Identitätsprüfung am Bankschalter.
- Einkommensnachweis
Für die Bonitätsprüfung, je nach Höhe der gewünschten Rate.
Rechnung in Raten aufteilen?
Nennen Sie uns Ihre Reparaturrechnung, wir prüfen die Bonität und nennen die Rate für die gewünschte Laufzeit.
+43 316 403 564