Eine Garantie gilt zwölf Monate ab Reparaturdatum, schriftlich bestätigt

Jede Reparatur, die unsere Werkstatt in Graz ausführt, trägt eine Garantie von zwölf Monaten auf das eingebaute Ersatzteil und die geleistete Arbeit. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf der Rechnung steht, nicht an dem Tag, an dem das Gerät bei Ihnen wieder läuft.

Techniker liest an einem Diagnosegerät den Fehlercode eines Hausgeräts ab
Vor jeder Reparatur steht eine Diagnose, dieselbe, die bei einer Garantie-Nachbesserung wiederholt wird.
Geöffneter Werkzeugkoffer mit sortiertem Werkzeug auf einer Werkbank
Dasselbe Werkzeug, derselbe Techniker, wenn ein Garantiefall vorliegt.

01Geltungsdauer

Die Garantie läuft zwölf Monate ab dem auf der Rechnung vermerkten Reparaturdatum. Ein Kompressor hält im Schnitt zwölf Jahre, nicht ewig, deshalb bezieht sich die Garantie auf den konkreten Reparaturvorgang, nicht auf die Lebensdauer des ganzen Geräts.

Läuft die Frist an einem Sonntag oder Feiertag ab, gilt der nächste Werktag noch als fristgerecht für eine Meldung.

02Schriftliche Bestätigung

Die Garantie wird nicht als gesondertes Zertifikat ausgestellt. Sie steht auf der Reparaturrechnung, mit Datum, ausgetauschtem Ersatzteil und der Bezeichnung des Fehlerbilds, das behoben wurde. Diese Rechnung ist der einzige Nachweis, den Sie für eine spätere Meldung brauchen.

03Was die Garantie abdeckt

Abgedeckt ist das eingebaute Ersatzteil, wenn es innerhalb der Frist erneut denselben Fehler zeigt, und die Arbeitszeit für die Nachbesserung an genau diesem Fehlerbild. Tauschen wir zum Beispiel die Pumpe einer Waschmaschine aus und läuft diese Pumpe im neunten Monat wieder undicht, ist die erneute Reparatur Teil der Garantie, ohne neue Anfahrtspauschale und ohne neue Diagnosekosten.

Wir tauschen das Bauteil, nicht das ganze Gerät, wenn es reicht. Das gilt auch für eine Garantie-Nachbesserung: Ersetzt wird das defekte Teil, nicht automatisch das komplette Gerät.

04Ausnahmen

Nicht abgedeckt sind Folgeschäden durch Fehlbedienung nach der Reparatur, etwa das Überladen einer frisch reparierten Waschmaschine über die zulässige Füllmenge hinaus. Ebenso ausgenommen ist ein Fehlerbild, das durch eine Reparatur oder einen Eingriff einer dritten Firma nach unserer Reparatur entstanden ist.

Verschleißteile mit einer üblichen Lebensdauer unter zwölf Monaten, etwa Dichtungen oder Riemen in stark genutzten Geräten, fallen nur dann unter die Garantie, wenn der Verschleiß nachweislich auf einen Einbaufehler zurückgeht und nicht auf normale Abnutzung. Ein Transportschaden, der nach der Abholung des Geräts durch den Kunden selbst entsteht, liegt außerhalb unserer Garantie.

05Ablauf einer Nachbesserung

Sie melden den Fehler mit der Rechnungsnummer, telefonisch, über das Anfrageformular oder persönlich am Empfangstresen in der Annenstraße. Wir vereinbaren einen Termin für eine erneute Diagnose. Bestätigt sich, dass derselbe Fehler am selben Bauteil vorliegt, entfällt die Anfahrtspauschale, und die Nachbesserung selbst wird nicht in Rechnung gestellt.

Stellt sich bei der Diagnose heraus, dass ein neuer, unabhängiger Fehler an einem anderen Bauteil vorliegt, gilt das als eigenständiger Auftrag mit eigenem Kostenvoranschlag, nicht als Garantiefall.

06Was die Garantie nicht ist

Die Garantie ersetzt kein neues Gerät und keine Kulanzleistung auf ein Bauteil, das bei der ursprünglichen Reparatur nicht angefasst wurde. Ein Kühlschrank, dessen Kompressor wir instandgesetzt haben, ist bei einem später auftretenden Türdichtungsproblem kein Garantiefall, sondern ein neuer Auftrag mit eigener Diagnose.

Garantiefall melden

Geben Sie uns die Rechnungsnummer und eine kurze Beschreibung des erneut aufgetretenen Fehlers. Wir vereinbaren die erneute Diagnose.

+43 316 403 564

Annenstraße 119, Büro 5, 8045 Graz

Unverbindlich. Wir prüfen den Garantiefall, bevor etwas berechnet wird.

+43 316 403 564